Steirischer Astronomen Verein
Johannes Kepler Volkssternwarte Steinberg bei Graz |
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Die Sternwarte Steinberg liegt etwa 10 km westlich von Graz im Ort Steinberg bei Graz, und bietet daher einen guten Kompromiss aus leichter Erreichbarkeit und guten Beobachtungsbedingungen.
Von Graz aus erreichen Sie uns, wenn Sie...
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... bzw. wenn Sie das Navi füttern wollen:
Adresse der Sternwarte (ist nicht die Postadresse des Vereins, diese sehen Sie im Impressum):
Johannes Kepler Volkssternwarte
Anton-Afritsch-Weg 16
A-8052 Thal
Geographische Koordinaten: 15°19'32.5'' E, 47°04'07.9'' N, H=554m (WGS84)
E-Mail: info@stav.at (Führungsvereinbarungen: fuehrungen@stav.at)
Telefon: 0680 / 500 6276
Der StAV ist seit fast 40 Jahren auf der Sternwarte Steinberg beheimatet, und betreut die Sternwarte seither technisch und im Rahmen von öffentlichen Führungen. Die Gebäude sind von den Kinderfreunden Steiermark gemietet, während die Gerätschaften dem Verein gehören.
In der Kuppel der Sternwarte stehen uns derzeit folgende Teleskope zur Verfügung:
Weitere transportable Vereinsteleskope sind in der Sternwarte gelagert, und können für Beobachtungsabende, Teleskoptreffen etc. abseits der Sternwarte verwendet und von Vereinsmitgliedern nach Vereinbarung für eigene Beobachtungen ausgeborgt werden:
Prinzipiell ist das Instrumentarium der Sternwarte eher auf die visuelle Beobachtungen ausgelegt, da eine intensive fotografische Nutzung für jeden Beobachter ein eigenes Teleskop pro Beobachter erfordern und damit gemeinsame Beobachtungen verhindern würde. Es bieten sich jedoch auch fotografische Möglichkeiten am Steinberg, die vom schnellen Einstieg in die Astrofotografie bis hin zu Langzeitaufnahmen von Deep-Sky Objekten reichen.
Es sind außerdem Geräte und Filter sowohl zur Nachtbeobachtung (Sterne, Planeten, Sternhaufen und Nebel) wie auch zur Tagbeobachtung (z.B. Sonnenflecken und Protuberanzen) vorhanden. Für Vereinsmitglieder finden etwa alle zwei Jahre Einschulungen in die Bedienung der Sternwarte-Teleskope statt, nach denen sie zur eigenständigen Bedienung berechtigt sind (unter Rücksichtnahme auf etwaige Führungen).